Jugendämter und Fachkräfte

Verlässliche systemische Familienhilfe nach SGB VIII – für Jugendämter und Fachkräfte im Ruhrgebiet.

DGSF-zertifiziert, familiennah und bewährt im Hertener Hilfesystem – JUNA ist der fachkompetente Partner für Ihre Fallanfragen.

JUNA bietet qualifizierte Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII – systemisch fundiert, familiennah und mit DGSF-zertifizierten Fachkräften. Als bewährter Partner des Hertener Jugendamts begleiten wir Familien in komplexen Belastungssituationen – mit der nötigen Tiefe und der erforderlichen Verlässlichkeit.

Systemische Sozialpädagogische Familienhilfe

Systemische Sozialpädagogische Familienhilfe (sSPFH) – alltagsnah und ressourcenorientiert

Alltagsnahe, praktische Unterstützung verbunden mit systemischer Reflexion im direkten Lebensumfeld der Familie: zuhause, in der Schule, bei Behörden. Familien erhalten keine abstrakten Empfehlungen vom Schreibtisch, sondern konkrete Begleitung in ihrer Realität. Der systemische Ansatz sorgt dafür, dass nicht nur Symptome bekämpft, sondern Ursachen erkannt und Ressourcen gestärkt werden.

Besonders geeignet für

  • Familien mit erheblichen Erziehungsschwierigkeiten
  • Alleinerziehende in strukturellen Überforderungssituationen
  • Familien in multiplen Problemlagen
  • Familien nach Umbruch- oder Krisensituationen
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Aufsuchende Familientherapie (AFT) – §27 ff. SGB VIII

Aufsuchende Familientherapie (AFT) – §27 ff. SGB VIII

Systemische Therapie, die direkt ins Familiensystem geht – therapeutisch, tiefgehend und auf echte Veränderung der Beziehungsdynamiken ausgerichtet. Die AFT ist keine Beratung von außen. Sie ist Therapie von innen.

Der Unterschied zwischen AFT und SPFH:

Aufsuchende Familientherapie (AFT)

therapeutisch, systemisch, arbeitet an inneren Prozessen: Beziehungsmustern, Kommunikationsdynamiken, Rollen. Ziel: Veränderung im Familiensystem.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

sozialpädagogisch, alltagsorientiert, unterstützt bei äußeren Lebensbedingungen: Erziehungskompetenz, Behördengänge, Tagesstruktur. Ziel: Alltagsbewältigung.

Beide Leistungen können einander ergänzen, haben jedoch klar unterschiedliche Schwerpunkte und fachliche Anforderungen.

Besonders geeignet für

  • Familien in akuten Krisen, in denen Kinder mit Symptomen reagieren
  • Eskalierende Beziehungskonflikte innerhalb der Familie
  • Krisen in Patchwork-, Stief- und Pflegefamilien
  • Fälle mit komplexer Bindungsdynamik oder Traumageschichte
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Clearing

Clearing – Orientierung für den richtigen nächsten Schritt

Eine strukturierte Analyse der Familiensituation, die Jugendämtern und Familien Orientierung gibt: Was wird wirklich gebraucht? Welche Hilfeform ist passend? Welche Ressourcen sind vorhanden? Das Clearing bei JUNA ist kein bürokratischer Prozess, es ist ein professionell begleiteter Einblick in das Familiensystem.

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Einzelfallhilfe

Einzelfallhilfe nach §30 SGB VIII – individuelle Begleitung für junge Menschen

Individuelle Begleitung für junge Menschen in besonders belasteten Situationen. Ziel ist die Förderung sozialer Kompetenzen, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe.

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Wiedereingliederung

Zurück in den Alltag – systemische Begleitung nach Krisen und Auszeiten

Nach einer intensiven Krisenphase, einem stationären Aufenthalt oder einer längeren Auszeit fällt der Schritt zurück in den Alltag oft schwerer als erwartet. Wir begleiten Familien und junge Menschen in dieser sensiblen Übergangsphase – damit der Neustart gelingt und nicht wieder ins Wanken gerät.

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Zusammenarbeit

In 6 Schritten zur gemeinsamen Hilfe

Kurze Wege, klare Zuständigkeiten und eine Ansprechperson, die den Fall kennt.

  1. Fallanfrage

    Anfragen erreichen uns ausschließlich über das Jugendamt – Familien wenden sich dafür an ihr zuständiges Jugendamt. Wir prüfen Kapazitäten und melden uns zeitnah zurück.

  2. Gemeinsame Falleinleitung

    Ersttreffen mit Familie, Jugendamt und JUNA-Therapeutin – Transparenz von Beginn an.

  3. Auftragsklärung & Zieldefinition

    Gemeinsam wird geklärt: Was ist der Auftrag? Was sind die Ziele? Welche Ressourcen hat die Familie?

  4. Beratungs- und Therapiephase

    Systemische Arbeit im Lebensumfeld der Familie – ressourcenorientiert und verlässlich.

  5. Regelmäßige Abstimmung

    Wir halten das Jugendamt im vereinbarten Rhythmus auf dem Laufenden.

  6. Abschlussgespräch & Hilfebericht

    Gemeinsamer Abschluss mit allen Beteiligten. Ein Bericht wird erstellt. Das Erreichte wird gesichert.

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Wichtig: Fallanfragen nehmen wir ausschließlich über das Jugendamt entgegen. Familien wenden sich bitte zuerst an ihr zuständiges Jugendamt – dieses stellt die Anfrage bei JUNA. Pro Familie wird nur eine einzige Anfrage benötigt: Bitte senden Sie keine zweite Anfrage zum selben Fall.

FAQ

Was ist SPFH und für wen ist sie gedacht?

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) richtet sich an Familien mit erheblichem Unterstützungsbedarf im Alltag, bei der Erziehung oder im Umgang mit Behörden. Sie wird als Hilfe zur Erziehung (HzE) vom Jugendamt bewilligt.

Wie bekomme ich SPFH? Was ist der Ablauf?

Die Familie oder das Jugendamt wendet sich an den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Nach Prüfung des Bedarfs und einer Bewilligung im Hilfeplangespräch beauftragt das Jugendamt JUNA mit der Durchführung.

Was macht eine Familienhelferin konkret?

Sie begleitet die Familie regelmäßig im Alltag – bei Erziehungsfragen, Behördengängen, Tagesstruktur und in akuten Belastungssituationen – und arbeitet dabei ressourcenorientiert mit dem gesamten Familiensystem.

Wie lange dauert die Hilfe?

Die Dauer richtet sich nach dem im Hilfeplan festgelegten Bedarf und wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Sie reicht typischerweise von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren.

Kostet SPFH die Familie etwas?

Nein. Als bewilligte Hilfe zur Erziehung trägt der öffentliche Jugendhilfeträger die Kosten vollständig. Für die Familie entstehen keine Gebühren.

Was passiert, wenn ich mit der Hilfe nicht einverstanden bin?

Die Mitwirkung der Familie ist Voraussetzung für eine wirksame Hilfe. Bedenken werden offen im Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt besprochen; die Ausgestaltung der Hilfe kann angepasst werden.

Muss die Familie freiwillig mitmachen?

Ja, Hilfen zur Erziehung setzen die Bereitschaft der Familie zur Mitwirkung voraus. Nur so kann die Hilfe im Alltag tatsächlich wirken.

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